Vorweggenommene Erbfolge / Schenkungen

Geben Sie mit warmer Hand und sparen Sie dadurch Steuern

Als vorweggenommene Erbfolge wird eine Vorab-Vermögensübertragung an einen zukünftigen Erben bezeichnet, z.B. Schenkungen der Eltern zu Gunsten ihrer Kinder. Jedenfalls bei größerem Vermögen ist ein Vorgriff auf die Erbfolge wichtig, um dadurch zukünftig anfallende Erbschaftsteuern zu vermeiden oder zu senken. Denn bis zur Höhe des steuerlichen Freibetrags können Schenkungen von einer Person alle zehn Jahre steuerfrei übertragen werden. Der Freibetrag für einen Ehepartner beträgt 500.000 € und 400.000 € für ein Kind. Gleichwohl müssen lebzeitige Vermögensübertragungen wohlbedacht werden, denn sie lösen eine Vielzahl von Rechtsfolgen aus.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf berate und vertrete ich Schenker und Beschenkten bei der Durchführung von lebzeitigen Vermögensübertragungen unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile im konkreten Einzelfall.

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Erbrechtskanzlei Höster - Rechtsanwalt für Erbrecht
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