Berliner Testament

Setzen Sie Ihren Ehepartner und nachfolgend Ihre Kinder als Erben ein.

Für sehr viele Ehepaare ist es oberste Priorität, nach dem Tode des Erstversterbenen den überlebenden Ehepartner finanziell abgesichert zu wissen. Diesem Bedürfnis können die Ehegatten mit einem gemeinschaftlichen Testament nachkommen: dem Berliner Testament. Mit diesem Ehegattentestament bestimmen sie, dass der überlebende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird und nach dessen Tod ein Dritter als Schlusserbe. Schlusserben sind oftmals die eigenen Kinder.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin berate und vertrete ich Ehepaare bei der Gestaltung eines Berliner Testaments unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile im Allgemeinen und der jeweiligen familiären und finanziellen Situation der Eheleute im Besonderen.

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Erbrechtskanzlei Höster - Rechtsanwalt für Erbrecht
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