Testamentsvollstreckung

Zu viele Köche verderben den Brei. Lassen Sie Ihr Testament von einem Erbrechtsexperten vollstrecken.

Je mehr Personen am Nachlass als Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer beteiligt sind, desto zäher und streitträchtiger ist oft die Auseinandersetzung. Einem Erbstreit kann der Erblasser vorbeugen, indem er in seinem Testament eine Testamentsvollstreckung anordnet. Allein der Testamentsvollstrecker realisiert dann den letzten Willen des Erblassers. Er sichtet, sichert und verteilt den Nachlass so, wie der Erblasser es bestimmt hat. Von einer Testamentsvollstreckung profitieren auch die Erben, denn sie müssen sich nach dem Erbfall untereinander nicht auseinandersetzen, sondern machen ihre Erbansprüche gegenüber dem Testamentsvollstrecker geltend. Testamentsvollstrecker sollte ein erfahrener Erbrechtsexperte sein.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin berate und vertrete ich zum einen den Erblasser. All seine Fragen rund um das Thema „Testamentsvollstreckung“ bearbeite ich zuverlässig und kompetent. Gerne übernehme ich das Amt des Testamentsvollstreckers und setzte den letzten Willen des Erblassers durch.

Zum anderen berate und vertrete ich in meiner Berliner Erbrechtskanzlei den Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer bei der Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Testamentsvollstrecker.

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Erbrechtskanzlei Höster - Rechtsanwalt für Erbrecht
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