Testamentsgestaltung

Bestimmen Sie Ihre Erben selbst. Sonst macht es der Gesetzgeber.

Mit einem Testament kann der Erblasser den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge aushebeln und seine Gesamtrechtsnachfolge im Rahmen seiner Testierfreiheit selbst bestimmen. Eingeschränkt wird die Testierfähigkeit insbesondere durch das Pflichtteilsrecht. Dass Testament ist zwingend schriftlich zu verfassen: entweder durch Hinzuziehung eines Notars oder eigenhändig privatschriftlich; letzteres idealerweise unter Hinzuziehung eines Spezialisten für Erbrecht, denn nur dann ist gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers durch wirksame, eindeutige und steueroptimierte Regelungen im Erbfall vollumfänglich durchgesetzt wird.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin berate und vertrete ich den Erblasser bei der Gestaltung seines Testaments. Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer vertrete ich –je nach Interessenslage- im Falle der Auslegung und Anfechtung eines Testaments.

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Erbrechtskanzlei Höster - Rechtsanwalt für Erbrecht
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