Kosten
Erstberatung
Die anwaltliche Erstberatung kostet 190,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (36,10 €), also insgesamt 226,10 €. Gegebenenfalls zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung dieses Honorar.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
Die anwaltlichen Kosten können hier vorab nicht beziffert werden, weil deren Höhe insbesondere von der Komplexität des Falles, dem Zeitaufwand für die Bearbeitung und dem Gegenstandswert der Angelegenheit abhängig sind.
Sobald hierüber Klarheit besteht, erfolgt ein Honorarvorschlag.
Möglich sind insbesondere eine Pauschalhonorarvereinbarungen, eine Stundenhonorarvereinbarung und ggfs. auch eine Honorarberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.