Auslegung & Anfechtung eines Testaments

Laientestamente sind selten wasserdicht. Lassen Sie sich vom Erbrechtsexperten beraten.

Ist ein Testament nicht eindeutig, bedarf es der Auslegung. Unwirksame Testamente können angefochten werden. Es gilt der Grundsatz: Auslegung geht vor Anfechtung. Ziel der Testamentsauslegung ist, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu erforschen. Nur wenn das wortwörtlich gesagte Zweifel offen lässt, öffnet sich der Raum für die Erforschung des wirklich Gewollten.

Angefochten werden kann ein Testament, wenn ein Anfechtungsgrund besteht. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Erblasser bei der Abfassung seines Testaments einem Irrtum oblegen ist oder nicht testierfähig war.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin berate und vertrete ich sowohl den Erben als auch den Pflichtteilsberechtigten bei der Auslegung und Anfechtung eines Testaments und sodann bei der Durchsetzung seiner Rechtsansprüche.

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Erbrechtskanzlei Höster - Rechtsanwalt für Erbrecht
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