Erbanspruch: Durchsetzung / Abwehr
Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen. (Johann Wolfgang von Goethe)
Ein Erbanspruch besteht entweder aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder ist durch Testament begründet. Der Erbe tritt die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an. Werden mindestens zwei Personen als Erben eingesetzt, sind sie Miterben und bilden eine Erbengemeinschaft. Während die Hinterbliebenen noch trauern und oftmals innerhalb der Familie Risse sichtbar werden, müssen auf rechtlicher Ebene bereits Entscheidungen getroffen werden.
Als Berliner Rechtsanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich Alleinerben, Miterben und Erbengemeinschaften sowohl bei der Durchsetzung ihrer Erbansprüche als auch bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.