Anwalt Erbrecht Berlin

Rechtsanwalt Frank Höster

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Nach mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf weiß ich: vererben, erben und enterbt werden ist  emotional und streitträchtig.

Umso wichtiger ist, dass das erbrechtliche Mandat kompetent und mit Fingerspitzengefühl bearbeitet wird. Mein vorrangiges Ziel ist dabei stets, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Nur wenn das Erbe, der Pflichtteil, ein Pflichtteilergänzungsanspruch oder andere erbrechtliche Ansprüche außergerichtlich nicht durchgesetzt werden können, wird Klage erhoben. Für Sie nehme ich mir Zeit, erforsche den Sachverhalt und entwickle in meiner Berliner Erbrechtskanzlei maßgeschneiderte Lösungskonzepte, um Ihre rechtlichen Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

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Rechtsanwalt Frank Höster

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Erbrechtskanzlei Höster - Rechtsanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt Höster – Kanzlei für Erbrecht:

Beratung & Vertretung
VOR DEM ERBFALL

Rechtsfragen, die der Erblasser vor dem Erbfall klären lassen sollte, sind insbesondere eine vorweggenommene Erbfolge und eine Testamentsgestaltung, sowie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dadurch ist sichergestellt, dass die eigene Vermögensnachfolge rechtlich geordnet erfolgt und im Alter oder nach Schicksalsschlägen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben möglich ist.

Erbrechtskanzlei Höster - Rechtsanwalt für Erbrecht

Beratungschwerpunkte vor dem Erbfall:

  • Was bedeutet „vorweggenommene Erbfolge“?
  • Welche Vor-und Nachteile haben lebzeitige Schenkungen?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat der Erblasser?
  • Welche Schnittstelle besteht zwischen Schenkung und Pflichtteilsrecht?

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  • Warum ist ein Testament so wichtig?
  • Eigenhändiges oder notarielles Testament?
  • Was ist beim Formulieren des letzten Willens zu beachten?
  • Wie werden Unternehmen und Immobilien steueroptimiert vererbt?

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  • Was ist ein Berliner Testament?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
  • Was ist zu beachten?
  • Welche Widerrufsmöglichkeiten gibt es?

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  • Warum ist die Vorsorge für schlechte Zeiten so wichtig?
  • Welche persönlichen Angelegenheiten können geregelt werden?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten?
  • Kombination von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

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Beratung & Vertretung
NACH DEM ERBFALL

Nach dem Erbfall vertrete ich insbesondere Erben, Pflichtteilsberechtigte & Pflichtteilergänzungsberechtigte – jeweils sowohl bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch der Abwehr von Gegenansprüchen.

Zudem setze ich als Testamentsvollstrecker den letzten Willen des Erblassers durch.

Erbrechtskanzlei Höster - Rechtsanwalt für Erbrecht

Beratungschwerpunkte nach dem Erbfall:

  • Ist der letzte Wille auch stets „das letzte Wort“?
  • Wann muss ein Testament ausgelegt werden?
  • Wann kann ein Testament angefochten werden?
  • Was gilt, wenn ein Testament unwirksam ist?

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  • Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
  • Wer ist als Testamentsvollstrecker geeignet?
  • Was darf der Testamentsvollstrecker und was nicht?
  • Welche Vorteile hat eine Testamentsvollstreckung?

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  • Geerbt- und nun?
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Erben?
  • Wie hoch sind Erbquote und Erbanspruch?
  • Wie wird eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt?

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  • Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  • Wie hoch sind Pflichtteilsquote und Pflichtteil?
  • Wie wird der Pflichtteil berechnet?
  • Welche Fallstricke gibt es?

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  • Was bedeutet „Pflichtteilsergänzung“?
  • Wie berechnet sich der Ergänzungsanspruch?
  • Wer ist berechtigt und wer verpflichtet?
  • In welcher Höhe sind Schenkungen zu berücksichtigen?

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